Institutionelles Schutzkonzept

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Institutionelles Schutzkonzept für schutzbedürftige Menschen in unserer Gemeinde

Unser Presbyterium hat einen „Arbeitskreis Schutzkonzept“ aktiviert und beauftragt, in den nächsten Monaten eine Risikoanalyse durchzuführen und daraus folgend, das Institutionelle Schutzkonzept zu erstellen.

Was ist das denn jetzt schon wieder?

Seit Monaten hören wir den Begriff „Schutzkonzept“ überall, immer wieder.

Und nun geht das schon wieder los!!!!

Aber, dieses Mal hat es nichts mit Corona, Viren, Abstand und Mund-Nasen-Schutz o.ä. zu tun.

Es geht um ein

Schutzkonzept für schutzbedürftige Menschen (Menschen in Not und Bedrängnis; beeinträchtigte Menschen, vor allem kognitiv; Kinder; Senioren),

zur Prävention von Machtmissbrauch, körperlicher (Handlungen, die zu einer körperlichen Verletzung führen),

psychischer (Instrumentalisierung und Manipulation),

verbaler und sexualisierter (jedes Verhalten, dass die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen der betroffenen Person geschieht)

Gewalt.

Der Gedanke dazu ist nicht neu. Schon vor 2 Jahren haben wir uns im Presbyterium und im Jugendausschuss damit auseinandergesetzt und einen „Arbeitskreis Schutzkonzept“ gebildet.

Diese Arbeit wurde durch die Erstellung eines institutionellen Rahmenschutzkonzeptes unseres Kirchenkreises (ekasur) unterbrochen. Das institutionelle Rahmenschutzkonzept (https://www.evaju.de/achtgeben-schutzkonzept/) des Kirchenkreises ist nun fertig und gibt uns Vorschläge und Rahmenbedingungen, um unser eigenes Institutionelles Schutzkonzept für unsere Kirchengemeinde zu erstellen.
Ebenfalls hat unsere Landeskirche EKiR (Evangelische Kirche im Rheinland) folgendes beschlossen:

Auf der 73. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 15.01.2020 wurde in Beschluss 43 zum „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt3 “ deutlich hervorgehoben, dass der „kirchliche Auftrag (…) alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen“ verpflichtet.“ (https://www.evaju.de/wp-content/uploads/2020/07/Innenseite_ONLINE_FINAL.pdf – Seite 4)

 

Für die Risikoanalyse möchten wir möglichst viele Erfahrungen und Gedanken von Gruppenleitenden, Gemeindegliedern und Teilnehmenden von Veranstaltungen in unserem Gemeindehaus sammeln und auswerten.

Dafür werden in den nächsten Wochen und Monaten Fragebögen entwickelt und in den Umlauf gebracht (auch digital).

Wir freuen uns auf viele Rückmeldungen und bedanken uns jetzt schon im Voraus für die Mitwirkung und Unterstützung.

 

Wir möchten ein Institutionelles Schutzkonzept entwickeln, das uns hilft, eine Atmosphäre zu schaffen, die nach außen signalisiert, dass bei uns kein Ort für Machtmissbrauch, Grenzverletzung und jegliche Art von Gewalt ist.

Wir möchten einen Ort schaffen, der betroffenen Menschen einen Weg zeigt, mit möglichem Machtmissbrauch, Grenzverletzung und jegliche Art von Gewalt, umzugehen und Unterstützung und Hilfe zu finden.

Wir möchten Tätern keine Chance geben und schutzbedürftige Menschen schützen.

„Wir geben acht!!!“

Denn …

„Wir möchten eine Gemeinschaft

von Verschiedenen sein:

einladend, lebendig und fröhlich,

orientiert an Gottes Wort,

geleitet von Gottes Geist.“

(Leitbild der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen)

 

Gerne können Sie/ kannst Du mich zu dem Thema: Institutionelles Schutzkonzept ansprechen oder anschreiben.

Elke Coxson, Diakonin

Elke.coxson@ekir.de

02247 3742    /Fon

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