Aus der Presbyteriumssitzung vom 22.1.2019

In seiner Sitzung am 22.1.2019 hat das Presbyterium unter anderem über folgendes beraten und entschieden:

Um die Sitzungen des Presbyteriums zu entlasten, bildet das Presbyterium einen Fachausschuss für Personalangelegenheiten. Er befasst sich u.a. mit Fortbildungen, Urlaub etc. von Mitarbeitenden. Vorsitzende dieses Fachausschusses ist Pfarrerin Angela Scharf, stellvertretende Vorsitzende ist Kirchmeisterin Andrea Bender.
Der Haushaltsbeschluss für den Haushalt 2019 wurde gefasst:

1) Der Haushalt für das Jahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen für Investitionen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt

  1. a) in der Ergebnisplanung mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 389.171,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 464.421,00 EUR
  2. b) in der Kapitalflussplanung mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 52.999,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 6.000,00 EUR

2) Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt 0,00 EUR

3) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt 0,00 EUR

4) Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht 0,00 EUR

5) Die Verringerung von Rücklagen, die nicht zur Finanzierung von Investitionen dienen, zum Ausgleich der Ergebnisplanung wird festgesetzt auf 75.249,00 EUR

6) Die Schlüssel, nach denen die Kostenstellen auf die Handlungsfelder bzw. Teilhandlungs-felder verteilt werden, werden wie im Haushaltsbuch dargestellt, festgestellt.

7) Die Stellenübersicht wird mit einer Gesamtzahl von 6 Stellen ( = 2,97 Vollzeitäquivalente) festgesetzt.

8) Die Erheblichkeitsgrenzen gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 i.V. m. § 81 Abs. 1 KF-VO werden festgesetzt

gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 1 auf 15.000,00 EUR

gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 auf 15.000,00 EUR

gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 auf 15.000,00 EUR Evangelische Kirchengemeinde Neunkirchen

Der vorstehende Haushaltsbeschluss wird gemäß § 78 (2) KF-VO offen gelegt,

(Verfügbarmachung zur Einsichtnahme):

Haushaltsbeschluss, Ergebnisplanung, Haushaltsbuch und Kapitalflussplanung mit Anlage liegen zur Einsichtnahme vom 27.1.2019 bis 10.2.2019 im Gemeindebüro Evangelische Kirche Neunkirchen, Dahlerhofer Straße 7, 53819 Neunkirchen-Seelscheid öffentlich aus.
Die weiteren Tagesordnungspunkte waren nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Die nächste Sitzung ist am Dienstag, den 19.2.2018 um 18.30 Uhr.
Anmeldeschluss für Tagesordnungspunkte, die beraten werden sollen, ist Donnerstag, der 07.2. 2019.